Der Standort der Einrichtung wird im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz einer
Gefährdungsbeurteilung unterzogen. Charakteristisch hierfür ist die Einschätzung des Risikos von Arbeitsplätzen, die an der industriellen Verarbeitung beteiligt sind (z. B.
Prozessherstellung, Abfallwirtschaft).
Bei einer Standortbewertung der Einrichtung wird der potenzielle Schaden
bewertet, den eine Explosion am Arbeitsplatz, ein Brand oder ein giftiger
chemischer Vorfall an jedem besetzten Gebäude im Arbeitsbereich verursachen
kann. Diese Form der Bewertung ermöglicht es, die von Gefahren ausgehenden
Risiken entsprechend ihrem Umweltkontext zu bewerten, so dass die spezifischen
Risiken, denen Arbeitnehmer an einem bestimmten Arbeitsplatz ausgesetzt sind,
vollständig verstanden werden können.
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Jens Bierwisch